Bauen & Wohnen

 

Bauberatung

Die Gemeinde Heimschuh bietet ihren Bürgern monatlich eine kostenlose Bauberatung mit dem Bausachverständigen DI Reinhold Heidinger an. Eine Terminvereinbarung im Bauamt unter Tel. 03452/82748-13 ist erwünscht.

Termine 2024:
4. Dezember 2024 / 14. Jänner 2025 ab 13 Uhr / 11. Feber 2025 / 11. März 2025 / 8. April 2025 / 15. Mai 2025 und 17. Juni 2025 

Gestaltungsbeirat 
Jedes Bauvorhaben in der Gemeinde Heimschuh muss der Gestaltungsbeirat bestehend aus DI Markus Bogensberger und Architektin DI Sonja Frühwirth auf die Gestaltung begutachten. Anmeldungen zur Vorsprache im Gestaltungsbeirat sind mindestens eine Woche vor den nachstehenden monatlichen Terminen im Bauamt unter Tel. 03452/82748-13 einzubringen. 

Zur Information: Für Vorhaben in Landschafts-, Naturschutz-, oder Europaschutzgebieten soll nach erfolgreicher Projektberatung und Vorlage der Projektunterlagen auch das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren durch die Bezirkshauptmannschaft vor der Bauverhandlung durchgeführt werden.

2024 und Jänner 2025:

5. Dezember 2024 / 16. Jänner 2025 / 13. Februar 2025 / 13. März 2025 / 10. April 2025 / 8. Mai 2025 / 5. Juni 2025 / 10. Juli 2025 / 7. August 2025 / 18. September 2025 / 9. Oktober 2025 / 6. November 2025 / 4. Dezember 2025 und 15. Jänner 2026

Leitfaden zum Bauen in Heimschuh verfasst vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 16

Rechtliche Vorgaben:

- Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) i.d.g.F.
- Steiermärkisches Baugesetz 1995 (StBauG) i.d.g.F.
- Räumliches Leitbild Vorgaben für die Bau- und Landschaftsgestaltung beschlossen durch den Gemeinderat der Gemeinde Heimschuh am 11.03.2015
- Positivfarblisten


Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan 5.0 samt Verordnungswortlaut und Erläuterungsbericht wurde am 14.12.2021 vom Gemeinderat beschlossen und am 06.05.2022 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit GZ: FA13B-10.10-M5/2008-76 genehmigt und wurde am 01.06.2022 rechtskräftig.

Gemäß § 42 Abs. 2 des Steierm. Raumordnungsgesetzes 2010 idgF hat der Bürgermeister alle 10 Jahre das Verfahren zur Durchführung einer Revision des örtlichen Entwicklungskonzeptes und der Flächenwidmungsplanes einzuleiten und öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderung des ÖEK, des Fläwi und der Bebauungspläne einzubringen.

Laden Sie die Entwicklungs- und Flächenwidmungspläne runter!
 

Flaewi 5.0 zum Herunterladen im PDF-Format...
Örtliches Entwicklungskonzept 5.0 - zum Herunterladen im PDF-Format...


Checklisten und Formulare: