Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz:
Kundmachungen der Gemeinde Heimschuh:
Bauverhandlungen:
- Hier finden Sie die Ladung bzw. Kundmachung zur Bauverhandlung Sulm Südhang Projekt GmbH 2-131/S-11/2025 am 20. Februar 2025 um ca. 10:00 Uhr (Gst.-Nr. 104/3 der KG Heimschuh)
- Hier finden Sie die Ladung bzw. Kundmachung zur Bauverhandlung Posch 2-131/P-18/2025 am 3. März 2025 um ca. 09:00 Uhr (Gst.-Nr. 97/1 der KG Nestelberg bei Heimschuh)
sonstige Kundmachungen:
- Hier finden Sie die Information zu den Arbeiten am Leitungskataster beginnend im Mai 2021 der Gemeinde Heimschuh durchgeführt von der Firma GISQuadrat
- Hier finden Sie den Rechnungsabschluss 2023 der Gemeinde Heimschuh
- Hier finden Sie die Verordnung zu Holzbringungsarbeiten neben den Gemeindestraßen "Waldrandweg" und "Am Buchkogel" (Zweidick) an mehreren Arbeitstagen vom 31.01.2025 bis zum 02.03.2025
- Hier finden Sie die Verordnung zu Arbeiten auf oder neben Gemeindestraßen "Sportplatzstraße" (Granit Bauunternehmung GmbH) vom 07.02.2025 bis zum 01.04.2025
- Hier finden Sie die Verordnung zur Arbeiten auf oder neben Gemeindestraßen "Mühlweg" (Granit Bauunternehmung GmbH) vom 03.03.2025 bis zum 28.03.2025
- Hier finden Sie die Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen "Autovolksbegehren: Kosten runter!", "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" und "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!" welche vom 31. März 2025 bis zum 7. April 2025 unterschrieben werden können
Gemeinderatssitzungen:
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Gemeinderatswahlen:
- Hier finden Sie die Kundmachung zur Ausschreibung der Gemeinderatswahlen 2025
- Hier finden Sie die Kundmachung über die Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde sowie Vertrauenspersonen für die Gemeinderatswahl 2025
- Hier finden Sie die Kundmachung über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde anlässlich der Gemeinderatswahl am 23. März 2025
- Hier finden Sie die Kundmachung der Gemeindewahlvorschläge der Gemeindewahlbehörde Heimschuh zur Gemeinderatswahl am 23. März 2025 (gem. § 49 Abs. 6 Gemeindewahlordung i.d.g.F.)